Die Mädchenwohngruppe
rechtliche Grundlagen:
§ 27 KJHG : Hilfe zur Erziehung
§ 34 KJHG: Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen
§ 36 KJHG: Mitwirkung, Hilfeplan
§ 37 KJHG: Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der Familie
Unsere Betreuungsarbeit in der Wohngruppe orientiert sich an den aktuellen Problemlagen der jeweiligen Mädchen und jungen Frauen. Unter Achtung der individuellen Biographien steht die Förderung von Selbstbewusstsein und die Unterstützung bei der Identitätsfindung im Mittelpunkt. Das Zusammenleben in einer geschlechtshomogenen Gruppe erleichtert es den Jugendlichen, eine autonome und selbstbestimmte „weibliche“ Lebensplanung zu entwickeln.
Zielgruppe
Unsere Zielgruppe sind Mädchen im Alter von 12 bis 18 Jahren mit unterschiedlichen Lebensskripten. Diese sind aus ihren individuellen, soziokulturellen Voraussetzungen entstanden.
Die Mädchen kommen aus „Multi-Problem-Familien“ und sind in ihrer Herkunftsfamilie
- psychisch und physisch überfordert worden
- haben Missbrauchs- und Gewalterfahrung
- haben zuviel Verantwortung für ihre jeweilige Altersphase übertragen bekommen (eingeschränktes Kindheitserleben)
Unsere pädagogische Arbeit setzt an den individuellen Ressourcen der jeweiligen Mädchen an.