Die Mädchenwohngruppe

rechtliche Grundlagen:

§ 27 KJHG : Hilfe zur Erziehung

§ 34 KJHG: Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen

§ 36 KJHG: Mitwirkung, Hilfeplan

§ 37 KJHG: Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der Familie

Unsere Betreuungsarbeit in der Wohngruppe orientiert sich an den aktuellen Problemlagen der jeweiligen Mädchen und jungen Frauen. Unter Achtung der individuellen Biographien steht die Förderung von Selbstbewusstsein und die Unterstützung bei der Identitätsfindung im Mittelpunkt. Das Zusammenleben in einer geschlechtshomogenen Gruppe erleichtert es den Jugendlichen, eine autonome und selbstbestimmte „weibliche“ Lebensplanung zu entwickeln.

Zielgruppe

Unsere Zielgruppe sind Mädchen im Alter von 12 bis 18 Jahren mit unterschiedlichen Lebensskripten. Diese sind aus ihren individuellen, soziokulturellen Voraussetzungen entstanden.

Die Mädchen kommen aus „Multi-Problem-Familien“ und sind in ihrer Herkunftsfamilie

Unsere pädagogische Arbeit setzt an den individuellen Ressourcen der jeweiligen Mädchen an.