Die Jungenwohngruppe

rechtliche Grundlagen:

SGB VIII, insbesondere nach §34 KJHG

Die Jungenwohngruppe hat zum Ziel, den Jugendlichen Hilfestellung bei der Entwicklung ihrer Persönlichkeit unter besonderer Berücksichtigung ihrer männlichen Geschlechterrolle zu geben. Ansatzpunkt hierfür sind die sozialisationsbedingten, geschlechtsspezifischen Einstellungen und Verhaltensweisen der Jugendlichen und der Pädagogen.

Im Kontext der familiären Erfahrungen reflektieren wir die erlernten Rollen und Verhaltensmuster mit den Jugendlichen in Gruppen- und Einzelarbeit. Die Jungenwohngruppe schafft durch Wertschätzung der Jugendlichen den notwendigen Rahmen, damit sich die Jugendlichen auf eine prozesshafte Beziehungsarbeit einlassen können. Durch das Zusammenleben in einer geschlechtshomogenen Gruppe erleichtern wir es den Jugendlichen, sich auf ihre individuellen Problemlagen konzentrieren zu können.

Die Betreuer bieten alternative Rollen- und Geschlechtermodelle an, damit einer Fokussierung auf – in der Regel erlernten – patriarchalische Rollen- und Verhaltensmuster entgegen gewirkt werden kann. Die Betreuer dienen den Jugendlichen als Modelle für wertschätzende, nicht diskriminierende Umgangsweisen mit dem anderen Geschlecht.

Zielgruppe

Unser Angebot richtet sich an männliche Jugendliche ab 14 Jahren, denen im Rahmen des SGB VIII insbesondere nach § 34 KJHG eine Fremdunterbringung als Hilfe zur Erziehung gewährt wird.

Die Lebenslage von „Multi-Problem-Familien“ z.B. Trennung der Eltern, Patchwork-Familien, Arbeitslosigkeit, Alkohol- oder Drogenmissbrauch, schwierige Wohnsituation, familiäre Gewalt u.a. wird in unserer Arbeit berücksichtigt.

Wir berücksichtigen auch interkulturelle Gesichtspunkte in unserer Arbeit, z.B. die spezielle Problematik minderjähriger Flüchtlinge und anderer Jugendlicher aus fremden Kulturkreisen.