Die Fördergruppe

rechtliche Grundlagen:

§53 SGB XII, Eingliederungshilfe für Behinderte

Grundlage der Fördergruppe im Jugendhilfezentrum Burtscheid ist das Recht auf Eingliederungshilfe. Diese steht allen Personen zu, die nicht nur vorübergehend körperlich, geistig, oder seelisch wesentlich behindert sind.

Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine vorhandene Behinderung und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und den Behinderten in die Gesellschaft einzugliedern. Hierzu gehört vor allem, dem Behinderten die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern, ihm die Chance auf Ausübung eines angemessenen Berufes oder einer sonstigen angemessenen Tätigkeit zu geben oder ihn unabhängig von Pflege zu machen.

Eingliederungshilfe wird gewährt, wenn und solange nach der Besonderheit des Einzelfalles, vor allem nach Art und Schwere der Behinderung, Aussicht besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann.

Pädagogische Grundgedanken

Hilfe zur Selbsthilfe ist der Grundgedanke unserer Arbeit.

Wir bieten einen sicheren Orientierungsrahmen, der sich zum einen aus den Grundwerten der Gesellschaft und zum anderen aus den klar strukturierten Gruppenregeln ergibt.

Unsere Haltung ist bestimmt durch Offenheit, Transparenz, Klarheit, Wertschätzung, emotionale Wärme und Beziehungsarbeit.