Die Familienwohngruppe

rechtliche Grundlagen:

§27 KJHG: Hilfe zur Erziehung

§34 KJHG: Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen

§36 KJHG: Mitwirkung, Hilfeplan

§37 KJHG: Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie

Die Familienwohngruppe (FWG) des Jugendhilfezentrums bietet durch eine überschaubare Größe Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, durch reflektierte Gruppenerlebnisse ihre sozialen Fähigkeiten zu steigern und damit persönlichen Problemlagen, Gruppenproblemen und Problemen des öffentlichen Lebens besser gewachsen zu sein. Die familienanaloge Situation gibt Geborgenheit, die Gelegenheit zu neuen sozialen Erfahrungen und zur Entfaltung individueller Stärken. Auf gruppenpädagogischer Grundlage übernimmt die FWG die wichtige Aufgabe, junge Menschen als sozial verantwortliche Persönlichkeiten in die Gesellschaft zu integrieren.

Zielgruppe

Die FWG wendet sich mit ihrem pädagogischen Angebot an Kinder und Jugendliche beiderlei Geschlechts im Alter von 5 bis 15 Jahre (in Einzelfällen auch jünger oder älter), die aufgrund der gesellschaftlichen Entwicklung, aber auch aufgrund individueller Überforderung der Eltern auf Leistungen der Jugendhilfe angewiesen sind.