Die Außenwohngruppe
rechtliche Grundlagen:
§ 27 KJHG: Hilfe zur Erziehung
§34 KJHG: Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen
§36 KJHG: Mitwirkung Hilfeplan
§ 37 KJHG: Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der Familie
Ein wesentlicher Bestandteil der Konzeption der JUH-Außenwohn-gruppe ist der familienähnliche Charakter. Wir schaffen den uns anvertrauten Kindern und Jugendlichen in einer familiären Atmosphäre und in einem überschaubaren Rahmen ein Beziehungsangebot, dessen Annahme leicht fällt. Dieses Beziehungsangebot entspricht dem Bedürfnis des jungen Menschen nach Annahme und Wertschätzung, emotionaler Sicherheit und Verlässlichkeit.
Standort
Unsere Außenwohngruppe befindet sich am Stadtrand Aachens, in Ober-forstbach. Durch eine aktive Teilnahme am Dorfleben (Vereinsleben, Besuche von Dorffesten, etc.) sind wir in die Gemeinde integriert. Wir leben mit den uns anvertrauten Kindern und Jugendlichen in einem Bruchsteinhaus mit großem Garten. Die als Einzel- bzw. Doppelzimmer eingerichteten Räume bieten Platz für neun Kinder und Jugendliche ab drei Jahren. Das Tagesgeschehen verläuft üblicherweise in den Gemeinschaftsräumen (Wohnküche und Wohnzimmer mit Kaminofen). Der angrenzende Wald und ein Spielplatz in direkter Nähe sowie die verschiedensten Vereine im Ort bieten zahlreiche Möglichkeiten der Freizeitgestaltung. Die guten Verkehrsanbindungen ermöglichen es uns, sportliche sowie kulturelle Angebote der Stadt in den pädagogischen Alltag mit einfließen zu lassen.
Zielgruppe
Die Unterbringung ist ausgerichtet auf Kinder und Jugendliche, die auf Grund belastender Lebenserfahrungen und den damit verbundenen Mangelerlebnissen oder Fehlentwicklungen einer außerfamiliären Betreuung bedürfen.